Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben und daher müssen die lebensrettenden Geräte seit Januar 2017 auch in Bestandsbauten angebracht werden. Sie bieten viel Sicherheit für wenig Geld, denn es geht oft um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden.

Die Rauchmelderpflicht besteht für Neu- und Umbauten in Nordrhein-Westfalen bereits seit April 2013.


In allen Bundesländern ist nach der Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.


Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder oder Feuermelder genannt) zum Einsatz. Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So bleieben nach dem Alarm 120 Sekunden um sich und weitere Bewohner in Sicherheit zu bringen.


Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren der Wohnung installiert werden.
Im Einfamilienhaus ist mindestens ein Rauchmelder über Rettungswege, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, zu installieren.
Im Einfamilienhaus mit einem offenen Treppenhaus gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Relevante Links:
  – Leitfaden für Rauchwarnmelder
  – Landesbauordnung NRW

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