Neue Anforderungen an Lichtquellen ab 01.09.2021, Fortsetzung in 2023

neue EU Produktverordnung fuer Lichtquellen

Ab dem 1. September 2021 wird die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte gelten.
Das hat zur Folge, dass erneut bestimmte Leuchtmittel verboten werden. Um den Gesamtenergieverbrauch und die Treibhausemissionen zu reduzieren, hat die Europäische Union 2009 unter anderem die sogenannte Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) beschlossen. Deren Ziel ist es, den freien Verkehr mit Energie-betriebenen Produkten im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten und die von diesen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu reduzieren.


Ab dem 1. September 2021 gilt die neue Produktverordnung für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte (2019/2020/EU). Daraus resultieren neue Energieeffizienzanforderungen, die eine Ausphasung bestimmter Lampen nach sich ziehen. Die Fortsetzung der „Ausphasung“ erfolgt in zwei Etappen – zum 1. September 2021 sowie zum 1. September 2023.


Um Elektrobetriebe darüber zu informieren, welche Lampen zu welchem Stichtag nicht mehr eingesetzt werden dürfen, haben ZVEH, Lightcycle und licht.de, eine Initiative des ZVEI-Fachverbands, erneut ein gemeinsames Informations- und Übersichtsblatt herausgegeben. Dieses enthält Informationen zu den betroffenen Produkten, zu deren Entsorgung oder auch zu der Frage, wie mit Lagerbeständen umzugehen ist.
Die Information ist hier zu finden.


Der ZVEH empfiehlt seinen Innungsmitgliedern, die Auswirkungen der neuen Produktverordnung bereits bei der Planung neuer Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen und Kunden über die bevorstehende Ausphasung bestimmter Leuchtmittel zu informieren, um Beleuchtungsanlagen möglichst zukunftssicher aufzubauen.


Glühlampenverbot

Der „Kahlschlag“ begann bekanntermaßen bereits 2009 („Glühlampenverbot“), in den letzten Jahren „erwischte“ es auch größere Lampensortimente wie z. B. Quecksilberdampf-Hochdrucklampen oder Halogen-Netzspannungslampen (Sockel E14, E27). Und es stellt sich die Frage, was nach 2023 kommt. Artikel 9 dieser Verordnung besagt, dass für Ende 2024 eine Überprüfung der Ergebnisse bzw. ggf. der Entwurf eines Überarbeitungsvorschlages vorzulegen ist. Dies dürfte wohl aufgrund der weltumfassenden kritischen Situation mit offenem Ausgang zu streichen sein.
Gemeint ist die Corona-Pandemie mit der sehr beunruhigenden Situation für die gesamte Weltbevölkerung (und damit auch für die Länder der EU und des EWR) sowie den sich daraus abzuleitenden schweren ökonomischen Verwerfungen. Sinnvoll, besser und auch angemessen wäre es, an eine Verschiebung der Stufe 2 zu denken, denn die deutsche und europäische Lichtbranche braucht in der „Zeit danach“ eine Erholungsphase und keine neuen Verbotsschilder. Der Appell, sich dafür einzusetzen, richtet sich an Lighting Europe und vor allem auch an das Bundeswirtschaftsministerium, das Deutschland in dieser „Lichtsache“ vertritt.


Quelle: ZVEH / ELEKTRO PRAKTIKER

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